Immobilienrecht – Leistungen des Notars

Das Immobilienrecht gehört zu den Schwerpunkten der Tätigkeiten des Notars. Als Notarin in München unterstütze ich Sie kompetent bei allen Anliegen zum Thema Immobilienrecht.

Notar für Immobilienrecht in München

Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig.
Er vertritt daher nicht einseitig die Interessen nur einer Partei, sondern berät sämtliche Vertragsparteien unparteiisch.

Notariat in München für Immobilienrecht

Insbesondere unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung und Abwicklung von

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Immobilientransaktionen

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Projektgestaltungen und -entwicklungen samt Dienstbarkeiten

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Kaufverträgen

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Überlassungen

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WEG-Aufteilungen und dem Abverkauf einzelner Einheiten (Bauträgerverträge)

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Städtebaulichen Verträgen

Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf (Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf) gibt es sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer vieles zu bedenken und zu klären. Ich bespreche mit Ihnen in einem Vorgespräch Ihre Wünsche und Ziele, informiere Sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstelle dementsprechend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrags. Weiterhin trage ich dafür Sorge, dass dieser für beide Vertragsparteien alle regelungsbedürftigen Punkte und getroffenen Absprachen korrekt enthält. Nach der Beurkundung kümmere ich mich um eine reibungslose und sichere Abwicklung des Vertrages

Kaufvertrag und Urkunde

Zur Vorbereitung eines Kaufvertrages darf ich Sie darum bitten, sich telefonisch mit mir oder meinem Team in Verbindung zu setzen oder uns den ausgefüllten Fragebogen Kaufvertrag zukommen zu lassen. Eine besonders wichtige Rolle kommt dem Notar zu, wenn der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen abgeschlossen wird, indem er dafür sorgt, dass unerfahrene Vertragsbeteiligte keinen einseitigen Risiken ausgesetzt sind.

Beim Bauträgervertrag, bei dem neben dem Grundstück ein vom Verkäufer als Bauträger errichtetes Gebäude mitverkauft wird, ergibt sich besonderer Regelungsbedarf. Hier ist vor allem auf die Einhaltung der gesetzlichen Verbrauchervorschriften zu achten.

Die Finanzierung des Kaufpreises sollte vor der Beurkundung feststehen. Ist sie bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Übertragung von Grundbesitz – Schenkung

Auch wenn Sie Grundbesitz auf Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere Ihnen nahe stehende Personen übertragen möchten, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung, um einen Vertrag für Sie zu gestalten, der genau Ihren Wünschen entspricht und Ihnen die erforderliche Absicherung gewährt.

Zur Vorbereitung einer Schenkung bitte ich Sie, mir den ausgefüllten „Fragebogen Schenkung einer Immobilie“ zukommen zu lassen oder sich unmittelbar mit mir in Verbindung zu setzen.

Kosten des Notars

Für die Tätigkeiten des Notars fallen Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz an, für das ausschließlich der Geschäftswert der Angelegenheit maßgeblich ist, so dass bundesweit die Notarkosten gleich hoch sind. Die Höhe der anfallenden Kosten kann Ihnen jederzeit im Vorfeld mitgeteilt werden

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