Notar für Familienrecht und Eheverträge in München
Bei der Planung von Ehe und Familie sollten rechtliche Aspekte, wie die Gestaltung eines Ehevertrags einbezogen werden, um Fragen des Vermögens und des Unterhalts im Fall der Trennung, sowie erb- und familienrechtliche Gesichtspunkte zu klären. Als Notarin mit dem Schwerpunkt von Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen, Partnerschaftsverträgen und Familienrecht in München berate ich Sie gerne kompetent zu wichtigen Details in der Ausfertigung bei der vertraglichen Gestaltung.
Ihr Notar für Partnerschafts- und Eheverträge in München
Für einen Notar mit Schwerpunkt im Familienrecht in München spielt insbesondere der Ehevertrag eine große Rolle. Dieser kann zu jeder Zeit von den Ehegatten geschlossen werden, d.h. bereits vor der Ehe von den Verlobten, während der Ehe und auch noch anlässlich der Scheidung (sog. Scheidungsvereinbarung). Mit einem durch einen Notar beurkundeten Ehevertrag können zwischen den Ehegatten ausgewogene Grundlagen für das Eheleben geschaffen und im Scheidungsfall Streit und kostspielige Auseinandersetzungen vermieden werden. Ein Ehevertrag ist notariell zu beurkunden. Als Notarin mit dem Schwerpunkt für Eheverträge und Familienrecht in München berate ich Ehegatten neutral über die Gestaltungsmöglichkeiten des Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrags und deren Konsequenzen. Als Notarin stehe ich Ihnen unter anderem auch für die Beglaubigung von Dokumenten sowie in Angelegenheiten des Erbrechts zur Verfügung.
Ehevertrag durch einen Notar ausfertigen lassen
Ein Ehevertrag, der sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden kann, regelt wichtige Punkte des Güterrechts, insbesondere des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs. Ich berate Sie gerne als unparteiische und neutrale Notarin für Eheverträge in München und entwerfe einen individuellen und auf Ihre Ehe abgestimmten Vertragsentwurf.
Was kostet Ehevertrag bei einem Notar in München
Die Kosten für einen Ehevertrag bei einem Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die anfallenden Kosten für einen Ehevertrag hängen dabei vom Geschäftswert ab, der die Summe der Vermögenswerte beider Ehegatten abzüglich Schulden bis zur Hälfte des Vermögenswertes umfasst. Für die Beurkundung eines Ehevertrages fallen zum Beispiel bei einem Geschäftswert bis 50.000 Euro etwa 330,00 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer an. Diese Gebühr beinhaltet die Beratung, die Erstellung eines Entwurfs und die Beurkundung Ihres individuellen Ehevertrages.
Scheidung / Trennung in München
Das Scheitern einer Ehe wirft neben der persönlichen Belastung auch rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf. Durch eine notarielle Scheidungsvereinbarung können sich beide Partner viel Stress und Streit ersparen. Der Notar entwirft eine Vereinbarung, in der auch eine Lösung für entgegenstehende Interessen gefunden werden kann, die zudem die Kosten einer Scheidung in München reduziert.
Gütertrennung: Kosten beim Notar
Die Kosten für die notarielle Beurkundung einer Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft sind abhängig vom Vermögen der Ehepartner. Beide Gestaltungen bieten klare finanzielle Verhältnisse und schützt beide Parteien im Falle einer Scheidung in München. Eine Trennungsvereinbarung durch einen Notar im Familienrecht kann helfen, die Modalitäten der Trennung rechtsverbindlich zu regeln und Streitigkeiten zu vermeiden. Zwar kann eine Scheidung in Deutschland nicht direkt durch einen Notar durchgeführt werden, da sie vor Gericht erfolgen muss, doch ein Notar kann im Vorfeld wesentliche Vereinbarungen beurkunden, um den Scheidungsprozess zu erleichtern und zu beschleunigen.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Auch wenn Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, sollten Sie rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen bedenken. Denn für diesen Fall enthält das Gesetz keine Regelungen, was in Fällen der gemeinsamen Finanzierung einer Immobilie und bei einer fehlenden Unterhaltsregelung nach der Trennung zu Problemen führen kann. Auf Ihren Wunsch hin entwerfe ich als Notarin in München für Sie nach einer Beratung einen individuellen Partnerschaftsvertrag, in dem Sie derartige Fragen abschließend klären und vertraglich sichern können. Da unverheirateten Partnern kein gesetzliches Erbrecht zusteht, sollten Sie sich zur Absicherung Ihres Partners Gedanken machen und eventuell eine Regelung treffen.
Notar für Adoption & Adoptionsvertrag
Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Notars im Bereich des Familienrechts ist die Adoption, die sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen möglich ist. Der Notar spielt hierbei eine entscheidende Rolle, indem er sicherstellt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Auch bei der Erwachsenenadoption übernimmt der Notar für Familienrecht eine zentrale Funktion. Durch die notarielle Beurkundung der Adoption wird sichergestellt, dass diese rechtskräftig und gesetzeskonform ist. Somit bildet der Notar bei jeder Adoption das Fundament für eine rechtssichere und vertrauensvolle neue Familienbindung.