Notar für Familienrecht & Eheverträge in München
Ihr Notar für Partnerschafts- und Eheverträge in München
Für einen Notar mit Schwerpunkt im Familienrecht in München spielt insbesondere der Ehevertrag eine große Rolle. Dieser kann zu jeder Zeit von den Ehegatten geschlossen werden, d.h. bereits vor der Ehe von den Verlobten, während der Ehe und auch noch anlässlich der Scheidung (sog. Scheidungsvereinbarung). Mit einem durch einen Notar beurkundeten Ehevertrag können zwischen den Ehegatten ausgewogene Grundlagen für das Eheleben geschaffen und im Scheidungsfall Streit und kostspielige Auseinandersetzungen vermieden werden. Ein Ehevertrag ist notariell zu beurkunden. Als Notarin mit dem Schwerpunkt für Eheverträge und Familienrecht in München berate ich Ehegatten neutral über die Gestaltungsmöglichkeiten des Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrags und deren Konsequenzen. Als Notarin stehe ich Ihnen unter anderem auch für die Beglaubigung von Dokumenten sowie in Angelegenheiten des Erbrechts zur Verfügung.
Notar für Familienrecht – unsere Leistungen
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die häufigsten Angelegenheiten im Familienrecht, die ich für Sie durchführen kann:
Ehevertrag durch Notar ausfertigen lassen
Ein Ehevertrag, der sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden kann, regelt wichtige Punkte des Güterrechts, insbesondere des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs. Ich berate Sie gerne als unparteiische und neutrale Notarin für Eheverträge in München und entwerfe einen individuellen und auf Ihre Ehe abgestimmten Vertragsentwurf.
Scheidung/Trennung in München
Das Scheitern einer Ehe wirft neben der persönlichen Belastung auch rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf. Durch eine notarielle Scheidungsvereinbarung können sich beide Partner viel Stress und Streit ersparen. Der Notar entwirft eine Vereinbarung, in der auch eine Lösung für entgegenstehende Interessen gefunden werden kann, die zudem die Kosten einer Scheidung in München reduziert.