Ehe und Partnerschaft
Bei der Planung von Ehe und Familie sollten rechtliche Aspekte einbezogen werden, um Fragen des Vermögens und des Unterhalts im Fall der Trennung sowie erbrechtliche Gesichtspunkte zu klären.
Ehe und Partnerschaft
Im Bereich des Familienrechts spielen bei der notariellen Tätigkeit insbesondere Eheverträge eine große Rolle. Dieser kann zu jeder Zeit von den Ehegatten geschlossen werden, d.h. bereits vor der Ehe von den Verlobten, während der Ehe und auch noch anlässlich der Scheidung (sog. Scheidungsvereinbarung). Mit einem Ehevertrag können zwischen den Ehegatten ausgewogene Grundlagen für das Eheleben geschaffen und im Scheidungsfall Streit und kostspielige Auseinandersetzungen vermieden werden. Ein Ehevertrag ist notariell zu beurkunden. Der Notar berät die Ehegatten neutral über die Gestaltungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen.
Ehevertrag
Ein Ehevertrag, der sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden kann, regelt wichtige Punkte des Güterstandes, insbesondere des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs. Ich berate Sie gerne als unparteiische und neutrale Notarin und entwerfe dann einen individuellen und auf Ihre Ehe abgestimmten Vertragsentwurf.
Scheidung / Trennung
Das Scheitern einer Ehe wirft neben der persönlichen Belastung auch rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf. Durch eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung können sich beide Partner viel Stress und Streit ersparen. Der Notar entwirft eine Vereinbarung, in der auch eine Lösung für entgegenstehende Interessen gefunden werden kann, die zudem die Kosten einer Scheidung reduziert.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Sofern sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, sollten Sie auch rechtliche und wirtschaftliche Probleme überdenken. Denn für diesen Fall enthält das Gesetz keine Regelungen, was in Fällen der gemeinsamen Finanzierung einer Immobilie und bei einer fehlenden Unterhaltsregelung nach der Trennung passiert. Auf Ihren Wunsch hin entwirft unser Notariat nach einer Beratung einen individuellen Partnerschaftsvertrag, in dem Sie derartige Fragen abschließend klären und vertraglich sichern können. Da unverheirateten Partnern kein gesetzliches Erbrecht zusteht, sollten Sie sich zur Absicherung Ihres Partners Gedanken machen und eventuell eine Regelung treffen.