Immobilienrecht München – Ihr Notar für den Immobilienkauf

Das Immobilienrecht gehört zu den Schwerpunkten der Tätigkeiten des Notars. Als Notarin in München unterstütze ich Sie kompetent bei allen Anliegen zum Thema Immobilienrecht.

Notar für Immobilienrecht in München

Als Notarin für Immobilienrecht in München stehe ich Ihnen mit umfassender Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite. Immobilienrechtliche Angelegenheiten erfordern präzise und rechtskonforme Lösungen, die sowohl die Interessen des Käufers als auch des Verkäufers berücksichtigen. In meiner Funktion als Notarin bin ich neutral und unabhängig, sodass ich sämtliche Vertragsparteien unparteiisch berate und unterstütze. Im Bereich des Immobilienrechts in München decke ich ein breites Spektrum an Dienstleistungen ab. Dazu gehören die Vorbereitung und Abwicklung von Kaufverträgen, die Überlassung von Immobilien sowie die Aufteilung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) oder auch die Grundschuldbestellung. Besonders bei komplexen Projekten und der Entwicklung von Immobilienprojekten biete ich Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung.
Bei Ihrem Immobilienkauf stehe ich Ihnen als Notarin zur Seite und begleite Sie von der ersten Beratung bis hin zur finalen Beurkundung sowie der sicheren Abwicklung des Kaufvertrages. Dabei achte ich darauf, dass alle relevanten Regelungen klar und verständlich im Vertrag festgehalten sind, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Notariat in München für Immobilienrecht

Insbesondere unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung und Abwicklung von

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Immobilientransaktionen

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Projektgestaltungen und -entwicklungen samt Dienstbarkeiten

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Kaufverträgen

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Überlassungen

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WEG-Aufteilungen und dem Abverkauf einzelner Einheiten (Bauträgerverträge)

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Städtebaulichen Verträgen

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Grundschuldbestellungen

Die Bestellung der Grundschuld ist ein zentrales Instrument bei Immobilientransaktionen. Informationen über den Ablauf und die Notwendigkeit erhalten Sie auf unserer Seite zur Grundschuldbestellung bei einem Notar

Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf (Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf) gibt es sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer vieles zu bedenken und zu klären. Ich bespreche mit Ihnen in einem Vorgespräch Ihre Wünsche und Ziele, informiere Sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstelle dementsprechend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrags. Weiterhin trage ich dafür Sorge, dass dieser für beide Vertragsparteien alle regelungsbedürftigen Punkte und getroffenen Absprachen korrekt enthält. Nach der Beurkundung kümmere ich mich um eine reibungslose und sichere Abwicklung des Vertrages

Kaufvertrag und Urkunde

Zur Vorbereitung eines Kaufvertrages darf ich Sie darum bitten, sich telefonisch mit mir oder meinem Team in Verbindung zu setzen oder uns den ausgefüllten Fragebogen Kaufvertrag zukommen zu lassen. Eine besonders wichtige Rolle kommt dem Notar zu, wenn der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen abgeschlossen wird, indem er dafür sorgt, dass unerfahrene Vertragsbeteiligte keinen einseitigen Risiken ausgesetzt sind.

Beim Bauträgervertrag, bei dem neben dem Grundstück ein vom Verkäufer als Bauträger errichtetes Gebäude mitverkauft wird, ergibt sich besonderer Regelungsbedarf. Hier ist vor allem auf die Einhaltung der gesetzlichen Verbrauchervorschriften zu achten.

Die Finanzierung des Kaufpreises sollte vor der Beurkundung feststehen. Ist sie bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Übertragung von Grundbesitz – Schenkung

Teilweise wird die Übergabe von Grundbesitz nicht über eine Erbschaft, sondern noch zu Lebzeiten über eine Schenkung geregelt. Wenn Sie Grundbesitz auf Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere Ihnen nahe stehende Personen übertragen möchten, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung, um einen Vertrag für Sie zu gestalten, der genau Ihren Wünschen entspricht und Ihnen die erforderliche Absicherung gewährt. In manchen Fällen kann auch die Beglaubigung von Dokumenten im Rahmen einer Schenkung sinnvoll sein.

Zur Vorbereitung einer Schenkung bitte ich Sie, mir den ausgefüllten „Fragebogen Schenkung einer Immobilie“ zukommen zu lassen oder sich unmittelbar mit mir in Verbindung zu setzen.

Notarkosten Immobilienkauf

Für die Tätigkeiten des Notars fallen Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz an, für das ausschließlich der Geschäftswert der Angelegenheit maßgeblich ist, so dass bundesweit die Notarkosten gleich hoch sind. Die Höhe der anfallenden Kosten kann Ihnen jederzeit im Vorfeld mitgeteilt werden

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