Ihr Notar für die Grundschuldbestellung in München

Als erfahrene Notarin stehe ich Ihnen bei allen Fragen zur Grundschuldbestellung kompetent zur Seite. Mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung unterstütze ich Sie professionell bei Ihrem Immobilienprojekt. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Grundschuldbestellung bei einem Notar und der damit verbundenen Grundbucheintragung.

Ihre Notarin für die Grundschuldbestellung und der Grundbucheintragung

Die Grundschuld ist ein zentrales Instrument bei Immobilientransaktionen und dient der Absicherung von Krediten durch eine Belastung des Grundstücks. Sie ist gemäß § 1191 ff. BGB ein Grundpfandrecht und erhöht die Kreditwürdigkeit des Schuldners, indem sie dem Gläubiger Schutz bei Zahlungsausfall durch den Immobilienwert bietet. Im Rahmen eines Immobilienkaufs wird üblicherweise eine Grundschuldbestellung notariell beurkundet. Dabei wird im Grundbuch als Grundschuldsumme in der Regel die Höhe des Darlehensbetrags eingetragen. Auf diese Weise werden die Rechte des Gläubigers gesichert. Als Notarin prüfe ich bei der Grundschuldbestellung wichtige Formalitäten und veranlasse nach der Beurkundung die Grundbucheintragung. Gerne unterstütze ich Sie als erfahrene Notarin dabei, den Prozess der Grundschuldbestellung korrekt und rechtssicher abzuwickeln.

Durchführung einer Grundschuldbestellung bei einem Notar

Der Ablauf der Grundschuld-
bestellung bei einem Notar

In der Grundschuldbestellungsurkunde werden alle relevanten Details festgehalten, wie insbesondere die Höhe der Grundschuld. Der Notar stellt sicher, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt sind. Nach der Beurkundung wird die Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Als Notarin prüfe ich, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und reiche den Eintragungsantrag beim zuständigen Grundbuchamt ein. Wichtig ist, den Prozess der Grundschuldbestellung zeitig einzuleiten, da bei einer Verzögerung Bereitstellungszinsen von der Bank beansprucht werden können. 

Die Bedeutung der Grundbuch-eintragung

Die Grundeintragung ist von großer Bedeutung, da sie die Rechte und Ansprüche des Gläubigers gegenüber dem Grundstück dokumentiert und somit für alle Beteiligten transparent macht. Zu diesen Rechten zählen das Ergreifen verschiedener Maßnahmen bei Zahlungsunfähigkeit, wie insbesondere eine Zwangsversteigerung. Häufig wird in der Grundschuldbestellungsurkunde auch ein abstraktes Schuldanerkenntnis abgegeben, aufgrund dessen der Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners weitere Vermögenswerte pfänden darf.

Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch

Nachdem das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde, besteht die Grundschuld rechtlich gesehen weiter, sofern sie nicht aus dem Grundbuch gelöscht wird. Um diese Löschung zu beantragen, muss der Gläubiger dem Eigentümer als Voraussetzung eine Löschungsbewilligung erteilen. Dieses Dokument bescheinigt, dass jegliche Schulden beglichen sind und der Gläubiger der Löschung zustimmt. Der beauftragte Notar kann mit der Löschungsbewilligung und einer Antragstellung des Eigentümers beim Grundbuchamt die Löschung veranlassen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn eine Umfinanzierung oder ein Verkauf der Immobilie geplant ist. Eine nicht valutierte Grundschuld kann als Sicherheit für andere Kredite verwendet werden, wodurch Zeit und Kosten bei einer neuen Finanzierung gespart werden.

 

Notarin für Grundschuld-bestellung – Ihre individuelle Beratung

 

Als erfahrene Notarin stehe ich Ihnen bei der Grundschuldbestellung mit einer individuellen Beratung zur Seite. Ich erläutere Ihnen den genauen Ablauf, beantworte Ihre Fragen zu rechtlichen Aspekten und stehe Ihnen während des gesamten Prozesses zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihre individuellen Anliegen zu besprechen und weitere Informationen zur Grundschuldbestellung zu erhalten.

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