Notar in München für Beglaubigungen
Ihr Notar in München für Beglaubigungen
Als Notar in München bieten wir Ihnen die Beglaubigung Ihrer Unterschrift sowie von Originalurkunden an. Dadurch wird die Authentizität Dokumente garantiert, was für behördliche oder gerichtliche Zwecke oft unerlässlich ist. Bei Bedarf holen wir gerne eine Apostille für das betreffende Land beim Landgericht ein.
Notarielle Beglaubigungen dienen der Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift und der Identität des Unterzeichnenden, was für die Rechtsgültigkeit von Unterlagen von höchster Bedeutung ist. Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes ist befugt, Dokumente und Unterschriften zu beglaubigen. Hierbei informieren wir Sie stets transparent über die Kosten für eine Beglaubigung durch unser Notariat in München.
Notar für Beglaubigungen – unsere Leistungen
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über häufig nachgefragte Beglaubigungsarten:
Unterschriftsbeglaubigung durch Notar
Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift ist oft ein wesentlicher Schritt zur rechtlichen Absicherung und Verifizierung von Dokumenten. Als Notarin beglaubige ich Ihre Unterschrift, um deren Echtheit und die Identität des Unterzeichnenden zu bestätigen. Durch meine neutrale und unparteiische Beglaubigung gewährleiste ich die Authentizität Ihrer Unterschrift und sorge für die rechtliche Anerkennung Ihrer Dokumente. Dies kann unter anderem im internationalen Kontext, für die Akzeptanz von Dokumenten in anderen Ländern, relevant werden. Sie möchten ihre Unterlagen oder eine Unterschrift in München beglaubigen lassen? Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin bei uns!
Beglaubigte Kopien/Abschriften München
Notariell beglaubigte Kopien/Abschriften sind in vielen rechtlichen Angelegenheiten unerlässlich, um die Übereinstimmung der Kopie mit dem Originaldokument zu bestätigen. Als Notarin für Beglaubigungen in München stelle ich sicher, dass die Abschrift Ihres Originaldokuments in jeder Hinsicht identisch ist. Dies ist besonders relevant bei wichtigen Dokumenten wie Urkunden, Zeugnissen oder Verträgen, die für behördliche oder gerichtliche Zwecke in Kopie benötigt werden. Meine beglaubigten Kopien/Abschriften bieten Ihnen die Gewissheit und rechtliche Sicherheit, dass diese als verbindlich anerkannt werden.
Notarielle Tatsachenbescheinigung
Die notarielle Tatsachenbescheinigung dokumentiert bestimmte Fakten und Umstände, die der Notar persönlich wahrgenommen hat. Sie wird oft benötigt, wenn eine rechtssichere Feststellung für Gerichte, Behörden oder geschäftliche Zwecke erforderlich ist. Anders als bei anderen notariellen Beglaubigungen, die nur die Echtheit von Unterschriften oder Dokumenten bestätigen, hält die Tatsachenbescheinigung fest, was der Notar selbst gesehen oder überprüft hat.
Eine notarielle Tatsachenbescheinigung kann z. B. die Existenz bestimmter Dokumente, die Identität von Personen oder räumliche Gegebenheiten bestätigen. Sie bietet so rechtliche Sicherheit und kann in Streitfällen als Beweis für Rechte und Pflichten dienen.