Notar in München für Beglaubigungen

Die Berücksichtigung rechtlicher Aspekte bei der Planung und Gestaltung von Dokumenten ist entscheidend, um Sicherheit und Klarheit in verschiedenen Lebenssituationen zu gewährleisten. Als Notar in München bieten wir Ihnen umfassende Beglaubigungsdienste an. Darunter fallen notarielle Unterschriftsbeglaubigungen, die Erstellung von beglaubigten Abschriften und Zeugnisbeglaubigungen. Unsere Dienste zielen darauf ab, Ihre Dokumente rechtlich abzusichern und ihre Authentizität zu garantieren.

Ihr Notar in München für Beglaubigungen

Als Notar in München bieten wir Ihnen die Beglaubigung Ihrer Unterschrift sowie von Originalurkunden an. Dadurch wird die Authentizität Dokumente garantiert, was für behördliche oder gerichtliche Zwecke oft unerlässlich ist. Bei Bedarf holen wir gerne eine Apostille für das betreffende Land beim Landgericht ein.

Notarielle Beglaubigungen dienen der Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift und der Identität des Unterzeichnenden, was für die Rechtsgültigkeit von Unterlagen von höchster Bedeutung ist. Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes ist befugt, Dokumente und Unterschriften zu beglaubigen. Hierbei informieren wir Sie stets transparent über die Kosten für eine Beglaubigung durch unser Notariat in München.

Räumlichkeiten des Notars in München zur Beglaubigung
Stempel für die notarielle Beglaubigung von Dokumenten in München

Unterschrifts­beglaubigung 

Die Beglaubigung einer Unterschrift ist oft ein wesentlicher Schritt zur rechtlichen Absicherung und Verifizierung von Dokumenten. Als Notarin beglaubige ich Ihre Unterschrift, um deren Echtheit und die Identität des Unterzeichnenden zu bestätigen. Durch meine neutrale und unparteiische Beglaubigung gewährleiste ich die Authentizität Ihrer Unterschrift und sorge für die rechtliche Anerkennung Ihrer Dokumente. Dies kann unter anderem im internationalen Kontext, für die Akzeptanz von Dokumenten in anderen Ländern, relevant werden. Sie möchten eine Unterschrift in München beglaubigen lassen? Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin bei uns!

beglaubigte Abschriften

Beglaubigte Abschriften sind in vielen rechtlichen Angelegenheiten unerlässlich, um die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Originaldokument zu bestätigen. Als Notarin für Beglaubigungen in München stelle ich sicher, dass die Abschrift Ihres Originaldokuments in jeder Hinsicht identisch ist.  Dies ist besonders relevant bei wichtigen Dokumenten wie Urkunden, Zeugnissen oder Verträgen, die für behördliche oder gerichtliche Zwecke in Kopie benötigt werden. Meine beglaubigten Abschriften bieten Ihnen die Gewissheit und rechtliche Sicherheit, dass diese als verbindlich anerkannt werden.

Zeugnisse

Die Ausstellung notarieller Zeugnisse spielt eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Dokumentation und Bestätigung von Sachverhalten. In meiner Funktion als Notarin erstelle ich Zeugnisse, die beispielsweise die Richtigkeit und Vollständigkeit von Tatsachen oder die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bestätigen. Solche Zeugnisse sind oft in rechtlichen Verfahren erforderlich und tragen dazu bei, Klarheit und Rechtssicherheit in verschiedenen Angelegenheiten zu schaffen. Mit meiner neutralen und fachkundigen Beratung als Notarin für Beglaubigungen in München unterstütze ich Sie in der Erstellung von Zeugnissen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Was kostet eine Beglaubigung bei einem Notar in München?

Die Kosten für eine Beglaubigung durch einen Notar in München sind klar und transparent geregelt. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt die bundeseinheitlichen Gebühren für diese Dienstleistung fest. So kostet die Beglaubigung einer Abschrift bis zu 10 Seiten etwa 10 Euro, jede weitere Seite schlägt mit 1 Euro zu Buche. Für die Beglaubigung einer Unterschrift fallen je nach Wert des Gegenstandes Kosten zwischen 20 und 70 Euro an. Spezielle Beglaubigungen, wie die Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld, werden pauschal mit 20 Euro in Rechnung gestellt.

Darüber hinaus können zusätzliche Gebühren für Vertretungsbescheinigungen (15 Euro pro Registerblatt), ausländische Beglaubigungsvermerke (30 % Zuschlag) oder die Einholung einer Apostille (25 Euro zzgl. Apostille Kosten) anfallen. Auch Auswärtstermine und der Versand von Erklärungen können weitere Kosten verursachen.

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