Notar in München für Beglaubigungen

Die Berücksichtigung rechtlicher Aspekte bei der Planung und Gestaltung von Dokumenten ist entscheidend, um Sicherheit und Klarheit in verschiedenen Lebenssituationen zu gewährleisten. Als Notar in München bieten wir Ihnen umfassende Beglaubigungsdienste an. Darunter fallen notarielle Unterschriftsbeglaubigungen, die Erstellung von beglaubigten Abschriften und Zeugnisbeglaubigungen. Unsere Dienste zielen darauf ab, Ihre Dokumente rechtlich abzusichern und ihre Authentizität zu garantieren.

Ihr Notar in München für Beglaubigungen

Als Notar in München bieten wir Ihnen die Beglaubigung Ihrer Unterschrift sowie von Originalurkunden an. Dadurch wird die Authentizität Dokumente garantiert, was für behördliche oder gerichtliche Zwecke oft unerlässlich ist. Bei Bedarf holen wir gerne eine Apostille für das betreffende Land beim Landgericht ein.

Notarielle Beglaubigungen dienen der Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift und der Identität des Unterzeichnenden, was für die Rechtsgültigkeit von Unterlagen von höchster Bedeutung ist. Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes ist befugt, Dokumente und Unterschriften zu beglaubigen. Hierbei informieren wir Sie stets transparent über die Kosten für eine Beglaubigung durch unser Notariat in München.

Räumlichkeiten des Notars in München zur Beglaubigung

Notar für Beglaubigungen – unsere Leistungen

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über häufig nachgefragte Beglaubigungsarten:

Beglaubigung einer Unterschrift durch einen Notar in München

Unterschrifts­beglaubigung durch Notar

Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift ist oft ein wesentlicher Schritt zur rechtlichen Absicherung und Verifizierung von Dokumenten. Als Notarin beglaubige ich Ihre Unterschrift, um deren Echtheit und die Identität des Unterzeichnenden zu bestätigen. Durch meine neutrale und unparteiische Beglaubigung gewährleiste ich die Authentizität Ihrer Unterschrift und sorge für die rechtliche Anerkennung Ihrer Dokumente. Dies kann unter anderem im internationalen Kontext, für die Akzeptanz von Dokumenten in anderen Ländern, relevant werden. Sie möchten ihre Unterlagen oder eine Unterschrift in München beglaubigen lassen? Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin bei uns!

Beglaubigte Abschrift von einem Notar

Beglaubigte Kopien/Abschriften München

Notariell beglaubigte Kopien/Abschriften sind in vielen rechtlichen Angelegenheiten unerlässlich, um die Übereinstimmung der Kopie mit dem Originaldokument zu bestätigen. Als Notarin für Beglaubigungen in München stelle ich sicher, dass die Abschrift Ihres Originaldokuments in jeder Hinsicht identisch ist.  Dies ist besonders relevant bei wichtigen Dokumenten wie Urkunden, Zeugnissen oder Verträgen, die für behördliche oder gerichtliche Zwecke in Kopie benötigt werden. Meine beglaubigten Kopien/Abschriften bieten Ihnen die Gewissheit und rechtliche Sicherheit, dass diese als verbindlich anerkannt werden.

Notarielle Tatsachenbescheinigung durch Notar

Notarielle Tatsachenbescheinigung

Die notarielle Tatsachenbescheinigung dokumentiert bestimmte Fakten und Umstände, die der Notar persönlich wahrgenommen hat. Sie wird oft benötigt, wenn eine rechtssichere Feststellung für Gerichte, Behörden oder geschäftliche Zwecke erforderlich ist. Anders als bei anderen notariellen Beglaubigungen, die nur die Echtheit von Unterschriften oder Dokumenten bestätigen, hält die Tatsachenbescheinigung fest, was der Notar selbst gesehen oder überprüft hat.

Eine notarielle Tatsachenbescheinigung kann z. B. die Existenz bestimmter Dokumente, die Identität von Personen oder räumliche Gegebenheiten bestätigen. Sie bietet so rechtliche Sicherheit und kann in Streitfällen als Beweis für Rechte und Pflichten dienen.

Stempel für die notarielle Beglaubigung von Dokumenten in München

Was kostet eine Beglaubigung bei einem Notar in München?

Die Kosten für eine notarielle Beglaubigung durch einen Notar in München sind klar und transparent geregelt. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt die bundeseinheitlichen Gebühren für diese Dienstleistung fest. So liegen die Kosten einer beglaubigten Kopie durch einen Notar bis zu 10 Seiten bei etwa 10 Euro, jede weitere Seite schlägt mit 1 Euro zu Buche. Für die Beglaubigung einer Unterschrift berechnen sich die Gebühren nach dem Wert des Gegenstandes der Beglaubigung.

Darüber hinaus können zusätzliche Gebühren für Vertretungsbescheinigungen (15 Euro pro Registerblatt), ausländische Beglaubigungsvermerke (30 % Zuschlag) oder die Einholung einer Apostille (25 Euro zzgl. Apostille Kosten) anfallen. Auch Auswärtstermine und der Versand von Erklärungen können weitere Kosten verursachen.

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