Notar für Erbrecht in München 

Die Regelung der Vermögensnachfolge nach dem Tod kann vielfach Erbstreitigkeiten ersparen. Als erfahrene Notarin für Erbrecht in München unterstütze ich Sie dabei, Ihren letzten Willen klar und rechtssicher zu dokumentieren. Ich stehe Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Errichtung eines Testamentes, der Ausschlagung einer Erbschaft und der Beantragung eines Erbscheins zur Verfügung.

Ihr Notar in München für Erbrecht

Auch wenn der Umgang mit dem eigenen Tod oftmals schwierig ist, ist es wichtig vorzusorgen, um das zu Lebzeiten erarbeitete und vermehrte Vermögen zu bewahren und Familienstreitigkeiten bis hin zu Gerichtsprozessen zu vermeiden. Den eigenen letzten Willen zweifelsfrei zu äußern, bringt bei komplexeren Vermögen oder Zuwendungen von Vermögensgegenständen an bestimmte Personen Herausforderungen mit sich. Bei der Vermögensnachfolgeplanung stehe ich Ihnen als Notarin für Erbrecht aus München mit meinem Fachwissen zur Seite, kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich. Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei weiteren notariellen Tätigkeiten, wie bei der Beglaubigung von Dokumenten oder auch bei der Erstellung von Eheverträgen.

Notariat aus München erledigt Erbrechtangelegenheiten

Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Als Notarin für Erbrecht informiere ich Sie in einem Beratungsgespräch über die gesetzliche Erbfolge in Ihren Familienverhältnissen und erläutere Ihnen die Vor- und Nachteile eines Testaments oder Erbvertrags in Ihrem persönlichen Fall.  Die Testamentsgestaltung in unserem Notariat in München verläuft selbstverständlich immer höchst persönlich, transparent und auf Basis unserer langjährigen Erfahrung. Auf Ihren Wunsch hin entwerfen wir eine auf Sie und Ihren Nachlass abgestimmte letztwillige Verfügung, in der Ihr letzter Wille klar ausgedrückt und beurkundet wird. Gemeinsam klären wir zudem weitere zentrale Fragen, wie beispielsweise welche Person als Ersatzerbe eingesetzt werden soll. Dies verringert auch Ihren Erben einigen Aufwand, da die Beantragung eines Erbscheines bei einem beurkundeten Testament oder Erbvertrag entfällt und dadurch hohe Kosten eingespart werden

Ausschlagung einer Erbschaft

Ist der Nachlass überschuldet, will der Erbe die Erbschaft in der Regel nicht annehmen. Die Ausschlagung hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft bzw. vom Tod des Erblassers in öffentlicher Form zu erfolgen. Die Ausschlagung kann sowohl beim Nachlassgericht als auch bei einem Notar erfolgen.

Erbscheinsantrag

Hat der Verstorbene keine letztwillige Verfügung hinterlassen oder nur in privatschriftlicher Form, benötigt der Erbe häufig einen Erbschein zum Nachweis seines Erbrechts, insbesondere dann, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Diesen können Sie zu Protokoll eines Notars beantragen.

Notarkosten Testament

Für notarielle Tätigkeiten sind die Beurkundungsgebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Die Notargebühren für ein Testament werden nach dem Geschäftswert berechnet, welcher sich nach dem Wert des Vermögens richtet. In den Kosten enthalten sind zudem bereits die Gebühren für Beratung, Entwurf und Änderungen. Hinzu kommen beispielsweise Gebühren für die Registrierung des Testaments im Testamentsregister oder auch Gebühren für Abschriften. Für eine individuelle Einschätzung der Notarkosten Ihres Testamentes vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns.

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