Vererben: Regelung der Vermögensnachfolge
Die Regelung der Vermögensnachfolge nach dem Tod kann vielfach Erbstreitigkeiten ersparen
Vererben: Regelung der Vermögensnachfolge
Auch wenn der Umgang mit dem eigenen Tod oftmals schwierig ist, ist es wichtig vorzusorgen, um das zu Lebzeiten erarbeitete und vermehrte Vermögen zu bewahren und Familienstreitigkeiten bis hin zu Gerichtsprozessen zu vermeiden. Den eigenen letzten Willen zweifelsfrei zu äußern, bringt bei komplexeren Vermögen oder Zuwendungen von Vermögensgegenständen an bestimmte Personen Herausforderungen mit sich. Hierbei stehe ich Ihnen als Notarin mit meinem Fachwissen zur Seite.
Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament
Ich informiere Sie in einem Beratungsgespräch über die gesetzliche Erbfolge in Ihren Familienverhältnissen und erläutere Ihnen die Vor- und Nachteile eines Testaments oder Erbvertrags in Ihrem persönlichen Fall. Auf Ihren Wunsch hin entwirft unser Notariat eine auf Sie und Ihren Nachlass abgestimmte letztwillige Verfügung, in der Ihr letzter Wille klar ausgedrückt und beurkundet wird. Dies verringert auch Ihren Erben einigen Aufwand, da die Beantragung eines Erbscheines bei einem beurkundeten Testament oder Erbvertrag entfällt und dadurch hohe Kosten eingespart werden.
Ausschlagung einer Erbschaft
Ist der Nachlass überschuldet, will der Erbe die Erbschaft in der Regel nicht annehmen. Die Ausschlagung hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft bzw. vom Tod des Erblassers in öffentlicher Form zu erfolgen. Die Ausschlagung kann sowohl beim Nachlassgericht als auch bei einem Notar erfolgen.
Erbscheinsantrag
Hat der Verstorbene keine letztwillige Verfügung hinterlassen oder nur in privatschriftlicher Form, benötigt der Erbe häufig einen Erbschein zum Nachweis seines Erbrechts, insbesondere dann, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Diesen können Sie zu Protokoll eines Notars beantragen.